Wer statt der Bürgschaft lieber die Kautionsvariante wählt, darf seine Zusage ab dem 03.06.2015 (dann sollte es freigeschaltet sein) auf folgendes Konto überweisen:
Inhaber: Freie Schule Berkenroth
Konto-Nr. 4081158801 (Unterkonto für Kautionen)
BLZ: 430 609 67 (GLS Bank Bochum)
Verwendungszweck: Freie Schule Berkenroth, Kaution, Name des Kindes
Wenn Bürgschaften und Kautionszahlungen in ausreichender Höhe (entsprechend eurer Zusage) eingegangen sind, wird die GLS Bank die Bürgschaftsurkunde an die Bezirksregierung Köln senden. Wenn dann
der Erlass des Ministeriums kommt, kann die Genehmigung der Grundschule sofort schriftlich erteilt werden, weil dann alle Voraussetzungen erfüllt sind.